Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Beo-Drive

Fahrschullektionen

Eine Lektion Fahrunterricht umfasst die in den Preislisten aufgeführte Zeitdauer inkl. Instruktionen. Die Fahrschullektionen beginnen und enden am Domizil der Fahrschule, der Abholservice in der Umgebung von Thun und Frutigen ist inbegriffen. Bei längeren Fahrten bleibt eine teilweisige Berechnung der Anfahrtszeit vorbehalten.

Fahrzeug

Grundsätzlich wird der Fahrunterricht aus Gründen der Verkehrssicherheit nur auf Fahrzeugen mit Doppelpedalen erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. Für Lektionen auf privatem Fahrzeug wird keine Reduktion auf die Fahrschulpreise gewährt.

Absage von Terminen

Muss der/die Fahrschüler/-in einen vereinbarten Termin aus irgendwelchen Gründen absagen, so hat dies so früh als möglich, spätestens 24 Stunden vor der Lektion zu erfolgen. Nicht oder zu spät abgesagte Fahrlektionen werden voll verrechnet. Bei Krankheit/Unfall muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden.

Lernfahrausweis

Die Fahrschüler/-innen sind verpflichtet, bei jeder Fahrlektion sowie anlässlich der praktischen Führerprüfung einen gültigen Lernfahrausweis mitzuführen.

Bezahlung

Einzelne Fahrlektionen sind jeweils in bar vor Beginn der Lektion dem Fahrlehrer zu bezahlen. Einzahlungen müssen spätestens innert Wochenfrist nach Abgabe des Einzahlungsscheines auf  dem Bankkonto der Raiffeisenbank Frutigland vorliegen. Rechnungen sind innert der vorgegebenen Frist zu bezahlen.

Administrations- und Versicherungspauschale / Strassenverkehrsgebühr

Pro Fahrschüler/-in wird bei Beginn der Fahrausbildung auf eines unserer Fahrschulfahrzeuge ein einmaliger Beitrag für Administration und Vollkaskoversicherung von Fr. 100.00 sowie die Strassenverkehrsgebühr von Fr. 50.00 verrechnet.

Führerprüfung

Die für die praktische Führerprüfung benötigte Zeit wird zum Ansatz von zwei Fahrlektionen verrechnet. Für die praktische Führerprüfung wird dem/der Fahrschüler/-in das Fahrschulfahrzeug zur  Verfügung gestellt und ist im Lektionspreis inbegriffen. Die Gebühren für die Führerprüfung gehen zu Lasten der Fahrschüler/-innen und werden vom Straßenverkehrsamt direkt in Rechnung gestellt.